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Autor Thema:Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
calibrex
Phoenix Trooper
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Beitrag Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 03:33
Zitat

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale hat Zenimax wegen The Elder Scrolls abgemanht. Es geht sich um den Zwang ein Abo abzuschließen, und die nicht vollzogene Erstattungen bei der Benutzung einiger Zahlungsmittel während der Probezeit.

http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_3092.htm

Quelle VzBV

Laurina
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 05:01
Zitat

Jaja. Alle wollen Geld verdienen, das ist ja ok, aber man sollte immer fair spielen.

---
Die Antwort auf das Sein ist das Nichts. Also sei.

sanguinant-
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 07:46
Zitat

Vor paar Tagen hat Laurina noch Leute die sich die Nutzungsbedingungen nicht durchlesen ausgelacht.

Wobei, irreführend ist das schon. Eindeutig erwähnt wird das in den zusätzlichen Bedingungen.

Die 30 Tage, in denen das Spiel unbegrenzt genutzt werden kann, beginnen mit dem Zeitpunkt der Abonnementauswahl auf store.elderscrollsonline.com. Die Abonnementgebühren werden erst nach Ablauf der ersten 30 Tage erhoben. Das Abonnement kann von dir jederzeit beendet werden.

Zudem steht in dem vom Lecri genannten Artikel:
Denn für viele Spieler waren die 30 Tage Testspielen ein Aufschlag, die rund 80 Euro für das Spiel auszugeben. Erst dann entscheiden viele Online-Rollenspieler, ob es sich lohnt, ein Abo abzuschließen.

Was zur Hölle? -.-

eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 11:24
Zitat

Und es ist der dickste Satz auf der Rückseite der Verpackung. Verträge sollte man schon lesen, oder zumindest das dick gedruckte, bevor man einen Vertrag abschließt.

Zudem ist die Klage auch noch falsch da es zwei Zahlungsmethoden gab, bei denen gar kein Geld floss und nur auf dem Konto vorhanden sein musste. Bei Paypal haben sie nach der Verifizierung den Auftrag storniert. Bei Kreditkarte ebenfalls.

calibrex
Phoenix Trooper
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 11:59
Zitat

Nein es ist nach deutschen und EU Recht Wettbewerbswidrig, und Eora lese dir mal den Satz auf der Verpackung genau durch. Der wiederspricht sich in mehreren Schichten. Nun ist auch die EU Kommission und der EU Verbraucherschutz dran, sowas passiert nicht ohne Grund.

Bisher hat keiner das Geld wieder, und bis zum 24 hat Zenimax wohl Zeit, sonst wird da noch mehr kommen.

Und nun mal zu den Gesetzen :

Deutsches als wie auch EU Recht sagt ganz klar (In normalen deutsch ausgedrückt) :

Man darf eine kostenlose Dienstleistung (Hier die 30 Tage) an kein Abo binden, noch irgendwelche Daten im Vorhinein verlangen. Viele (aber nicht alle) Spiele halten sich daran. Einige haben auch dazu Abmahungen oder Klagen erhalten, dies ist nur nicht groß in die Medien gekommen bisher. Nun schon, da TESO ein großer Hype ist.

Zenimax hat nun bis zum 24.04 Zeit dies zu korregieren, und Zeit die Rückzahlungen zu beschleunigen..ggf auch das Geld der GTC und Giropaykunden zu erstatten, passiert das nicht wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit aus der Abmahnung eine Klage (in diesem Falle eine Sammelklage mit den Beschwerdeführern (Kunden die sich beim Verbracherschutz gemeldet hatten).

Im worst Case hat Zenimax dann das Spiel einzustellen, bis die Klage durch ist. Normalfall halten sich die Firmen aber dran, und korrigieren die Fehler schnell. Trozdem der Imageschaden ist da.

Dies spiegelt sich auch auf z.B Amazon und Metacrytics wieder (Userrating auf zweiter Webseite von 8.9 auf 6.9 gefallen)

eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 13:37
Zitat

@calibrex:

Ja, ich hab schon gehört, das dieses Problem nur Box-Käufer zu treffen scheint, da dort wohl ein anderer Rechtlicher Hinweis vermerkt ist. Ich habe meine Version digital gekauft und dort wurde ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. Auch das ein spielen ohne gültige Zahlungsmethode nicht möglich sei.

Bei der Box-Version ist es nun allerdings allein strittig, was eine "gängige" Zahlungsmethode ist. Kreditkarte und Paypal waren ja ohne Belastung da bei diesen beiden Zahlungsmethoden eine Prüfung ohne Abbuchung möglich ist, bei mir z.B. gab es nur eine Anfrage an Paypal, mein Konto selbst blieb aber unbelastet.

Aber Geld erstatten müssen sie nicht, da GTC und Giropay auf der Webseite offen und auch schon im vor raus als Sofortzahlungsmethode ausgewiesen war. Das stand sogar schon ich glaube seit Anfang des Jahres auf der Homepage, da hatte ich mich zumindest mal schlau gemacht über die Zahlungsmethoden.

Das Spiel einstellen müssen sie während der Klage nicht. WoW läuft seit 9 Jahren durch und erst letztens haben sie eine Klage der Verbraucherzentrale sogar verloren. Sie müssen nur nach verlorener Klage die Verhältnisse ändern, bei WoW wurden die AGB's minimal verändert.

Und das man auf Amazon-Bewertungen und auf Meta-Kritiks nichts geben darf weiß doch jeder. Bei Amazon machen sich die enttäuschten Luft, wie immer und Meta-Kritiks ist doch unten durch seit bekannt wurde, das sich Hersteller Ratings erkaufen können.

calibrex
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 14:23
Zitat

Das betrifft aber das Metacritics Rating, aber nicht das Userrating.

Und egal wie oder was steht, eine klostenlose Dienstleistung darf nicht durch ein Abo erzwungen werden. Da ist nichts zu diskutieren.

Zenimax hat Mist gebaut, und nun haben sie damit zu Leben.

Sie dürfen nach Accountdaten fragen, dann die 30 Tage geben, erst wenn diese abgelaufen sind dürfen sie nach dem Abo fragen..aber nicht so wie sie das jetzt grade tun.

Das geht auch bei anderen Games, es ist Rechtswidrig da gibt es nichts dran zu rütteln. Egal was auf Verpackungen steht oder auf der Webseite. Es gilt das Europäische und deutsche Wettbewerbsgesetz.

Das was die tun ist nicht nur Wettbewerbswidrig sondern sogar nah an unlauteren Handel...und das ist kein Kavaliersdelikt.

Habe gegen Teso nichts (Meiste war nur zum Spass und um euch zu necken), aber das ist erste Sahne was die abziehen :

Man könnte auch sagen : Wir melken die Leute, bevor irgendwas passiert.

sanguinant-
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 14:53
Zitat

Welchen TESO Spieler interessiert das jetzt?

eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 15:26
Zitat

Sie dürfen nach Accountdaten fragen, dann die 30 Tage geben, erst wenn diese abgelaufen sind dürfen sie nach dem Abo fragen..aber nicht so wie sie das jetzt grade tun.

Genau das machen sie, wenn du mit Kreditkarte oder Paypal bezahlst. Bei den anderen Zahlungsmöglichkeiten ist vermerkt, das es sich um Vorabzahlungen handelt, da eine Rückerstattung nicht möglich ist.

Außerdem steht auf der Verpackung nicht das man 30 Tage kostenlose Spielzeit erhält mit dem Kauf der Packung, sondern das man 30 Tage kostenlose Spielzeit erhält, sofern man eine gültige Zahlungsmethode angeben kann. Die Prüfung der gültigkeit unterliegt Zenimax.

Die Klage richtet sich nur gegen die Box-Versionen, ob dort dieser umstand ausreichend kenntlich gemacht wurde.

Ich freue mich heute abend auf das TS. 😉

Laurina
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 15:40
Zitat

Sangu, einen Hardcore Teso Spieler interessiert das weder, noch betrifft es ihn, da er ja spielen will und auch gern dafür bezahlt. Und mit dem Spiel selbst und seiner Qualität hat das ohnehin nicht das Mindeste zu tun. Hier wird also nicht negativ über TESO geredet sondern lediglich über die Geschäftspraktiken des Publishers. Und dass das oft nur Beutelreisser sind, weiss ich aus eigener Erfahrung. Gut, dass hier mal durchgegriffen wird - das betrifft ja auch viele andere Spiele. Einfach nur zur Kenntnis nehmen und unauffällig weitermachen - den Spielspass verderben soll euch das nicht 🙂

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Die Antwort auf das Sein ist das Nichts. Also sei.

eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 16:12
Zitat

Wie sollte einem das auch den Spielspaß verderben, aber die Diskussion finde ich interessant. Mit dem Spiel hat das für mich wenig zu tun.

calibrex
Phoenix Trooper
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 11, 2014, 16:13
Zitat

Olli, es richtet sich gegen das gesamt Abomodell seitens Zenimax. Es wird nicht wegen einem Aufdruck seitens des Verbraucherschutzes geklagt/abgemahnt..sondern die Gesamtheit. Alle egal ob Online oder Offline Version hatten Probleme mit Zenimax, und man sieht ja auch das es nicht grade wenige sind. Der Verbraucherschutz wird nämlich nur ab einer bestimmten Menge von Beschwerden aktiv.

Nochmals :

Menschen mussten ONLINE Kontodaten schon beim Accounterstellen angeben. Bei Paypal und Kreditkarte wurde ein Verifizierungsbetrag von der gesamten Höhe eines Monats erhoben. (Paypal bietet hier aber an das diese 0,01 Cents zur Verifikation abbuchen, also warum mit dem gesamten Betrag verifizieren ? oO)

Zudem steht auf der Verpackung als wie auch im Netz, das der Kaufpreis (60-120€) einen Monat (30 Tage) kostenlos enthalte.

Gängige und rechtlich korrekte Praxis ist :

Man gibt seine Accountdaten an, spielt dann für 30 Monate und schließt erst ab diesen Zeitpunkt ggf ein Abo mit dem Dienstleister.

Zenimax aber verlangte bei ALLEN das sie die Kontodaten sofort mit anzugeben haben, oder den GTC-Key oder Paypalkonto um an die 30 freien Tage zu kommen (Dies ist schon die erste Wiedrigkeit).

Zweite Wiedrigkeit war : Sie buchten bei allen 14-15€ als Verifizierung ab.

Dritte Wiedringkeit : Bankwege in Eurpopa betragen max 2 Werktage (Also, das heißt alle hätten spät nach zwei Tagen ir Geld wiederhaben müssen (Giropay, Paypal, Kreditkarte). Dies ist aber nicht passiert.

Aber das alles 1-3 hätte nach EU Recht garnicht passieren dürfen, und steht einfach außer Diskussion.
Nun hat Zenimax bis zum 24.04 Zeit auszubessern und das Billingsystem umzustellen. (Was wohl auch passieren wird).

Alles im allen ein Imageschaden für Zenimax, und von wegen das keiner auf die Kommentare hört bei Amazon und co. Nein wer was im Kopf hat hört drauf, weil es ist schlichtweg richtig was die Leute da schreiben : Abofalle, Abzocke.

Nochmals es geht sich hier nicht um das Spiel, sondern im Wettbewerbliche Regeln und Gesetze, und die hat nunmal Zenimax nicht eingehalten.

Amerikanische Firmen meinen hier in der EU und Deutschland nach amerikanischen Recht agieren zu können...schön das Menschen solangsam aufwachen und zeigen das hier andere Regeln gelten und die Heuschrecken sich daran zu halten haben.

Sobald eine Dienstleistung hier im Land oder der EU angeboten wird, muß auch das lokale Recht eingehalten werden. Müssen wir ja auch, wenn wir in den Staaten sind, sogar noch härter und mehr als was wir von dennen hier in der EU verlangen.

Kannst ja mal im Netz schauen, den Amis gehts hier richtig gut. Aber wenn man als Europär in die Staaten will wird man wie dreck behandelt von der Homeland Security. Freund wurde mal !!!4 Tage!!! festgehalten, sein Laptop durchsucht etc...und warum : Er ist bei der Telekom Sicherheitsexperte.

Alles im allen diente mein erstes Posting zur Information, nicht mehr oder weniger.

Das war mein leztes Wort zu dem Thema

Laurina
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 12, 2014, 04:43
Zitat

Ja, mehr muss auch nicht gesagt werden. Und die 30 Monate sollten sicher 30 Tage heissen ^^

---
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eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 12, 2014, 11:52
Zitat

Ich bleibe dabei, es stand alles gut dokumentiert auf der Webseite. Wenn der Verbraucherschutz etwas machen möchte, soll der den Leuten beibringen Verträge vor dem Unterschreiben durch zu lesen.

Wer so dämlich ist und ohne Vertragsstudium einen Kauf abschließt hat eh nichts anderes verdient, als das ihm das gesamt Konto leer gezogen wird.
Soviel Blödheit muss bestraft werden.

Mich hat es an dem Sonntag doch auch nicht rein gelassen, da ich mich zwar informiert hatte und wusste das ich Vorab bezahlen muss, da ich Giropay nutzen wollte, das Geld war gesichert auf meinem Konto, nur das meine Bank an dem Verfahren nicht teil nimmt habe ich versäumt.
Klarer Fall von "dumm gelaufen" Am nächsten Tag zur Tankstelle Prepaid Kreditkarte geholt, zur Sicherheit auch mal ein Paypal-Konto erstellt und fertig.

Aber nur weil ich zu dämlich war mich gescheit zu informieren, mache ich dem Entwickler nun keine Vorwürfe und schlage die große Welle im Internet. Manche Menschen haben einfach den Schuss nicht mehr gehört.

Apropo, nun habe ich den Monat noch nicht bezahlt, obwohl ich es eigentlich wollte, da Zenimax bei mir ja dank Paypal erst am ende der 30 Tage abbuchen wird... wie in jedem MMORPG. Dafür hab ich mir allerdings mal das Pony gegönnt. 😉

eyora
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Beitrag Re: Zenimax vom Vzbv abgemahnt (Ultima 24.04.2014)
am April 12, 2014, 14:25
Zitat

Zenimax hat das Problem so eben gelöst. Alle Sofortzahlungsmethoden wurden abgeschafft.

Ab sofort ist es nur noch möglich via Kreditkarte, Paypal-Konto oder GametimeCard zu bezahlen. Somit hat der Verbraucherschutz gesiegt und die Kunden können nun beruhigt durchatmen.

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